Halteverbotszonen

Halteverbotszone einrichten

Wir richten Ihnen gerne Halteverbotszonen auf Zeit für Ihren Umzug, Entrümpelung oder Entsorgung ein. Halteverbote richten wir deutschlandweit ein, besonders günstig können wir ein Halteverbot in Hamburg und Pinneberg einrichten.

Fragen Sie uns einfach nach Entsorgung, Entrümpelung oder Umzügen und Sie erhalten im Angebot gleich unseren Preis für die Einrichtung einer Halteverbotszone genannt.

Was muss ich bei der Einrichtung einer Halteverbotszone beachten?

Bei unserem Service für Halteverbotszonen müssen Sie nichts weiter tun: Wir erledigen alle Anträge für Sie und stellen auch die Halteverbot-Schilder rechtzeitig am Platz auf. Auch werden nach dem Umzug oder der Entrümpelung die Schilder wieder abgeholt.

Halteverbotszonen müssen laut Straßenverkehrsordnung mindestens 4 Tage vorher angemeldet werden, damit alle Bewohner rechtzeitig informiert sind. Auch benötigen wir für die Beantragung der Zone je nach Stadt und Gemeinde 1-3 Tage Vorlauf.

Wir richten für Sie immer ein absolutes Halteverbot auf Zeit ein.

Sie sollten Ihre Halteverbotszone also mindestens 1 Woche vorher bei uns beantragen.

Was ist mit der Halteverbotszone, wenn der Umzug nicht stattfindet?

Da uns für die Beantragung bei der Gemeinde Aufwand und Gebühren anfallen, können wir die Kosten für eine Halteverbotszone in der Regel nicht erstatten. Dabei ist es unwesentlich, ober der Umzug oder die Entrümpelung an einem anderen Termin stattfinden oder nicht.

Was ist mit der Halteverbotszone, wenn der Umzug verschoben wird?

Wird ein Umzug oder eine Entrümpelung verschoben, müssen wir den alten Antrag auf die Halteverbotszone bei der Gemeinde oder Stadt aufheben und eine neue Halteverbotszone beantragen. In der Regel fallen deshalb bei einer Terminverschiebung doppelte Kosten für eine Halteverbotszone an.

Darf ich in meiner eigenen Halteverbotszone parken?

Wenn man in der eigenen Halteverbotszone parken möchte, muss eine Parkgenehmigung gut sichtbar in der Windschutzscheibe angebracht werden. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von 15,- € oder gar abschleppen. Auf Wunsch besorgen wir Ihnen die entsprechende Parkgenehmigung. Für den Antrag bei der Gemeinde benötigen wir möglichst rechtzeitig:

  • Kennzeichen des KFZ, Kopie des Kfz-Scheins
  • bei LKW zulässiges Gesamtgewicht sowie Kopie des ZB 1
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Halters
  • Ort und Dauer, falls abweichend